Kündigungsfristen im privaten Bereich
» Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden.

Beispiel:

Beginn des Vertrags: 01.05.2008
Ende Versicherungsjahr: 01.05.2009
Kündigungstermin: spätestens 31.01. beim Versicherer eingehend!

Zusammenzug mit Ihrem Partner

Wenn beide Partner sich für nur eine private Haftpflichtversicherung entscheiden, kann der ältere Vertrag entsprechend erweitert werden. Der Partner muss unter der gleichen Anschrift gemeldet sein.

Dafür gelten die selben Voraussetzungen wie bei der Hausratversicherung.

Jedoch ist dabei Folgendes zu beachten:

Wenn jeder eine private Haftpflichtversicherung hat, können auch gegenseitige Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden (Beispiel: ein Partner verletzt den anderen beim Skifahren). Bei nur einer gemeinsamen Versicherungspolice sind gegenseitige Schadenersatzansprüche von Mitversicherten ausgeschlossen.

Sonderkündigungsrecht:

Wenn die Versicherungsgesellschaft eine Beitragsanpassung zum nächsten Versicherungsjahr vornimmt, besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigungsfrist: Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung kann
außerordentlich gekündigt werden.

Kündigungsrecht im Schadenfall:

Ab Zugang der Information des Versicherers, dass die Schadenabwicklung abgeschlossen ist, kann der Vertrag innerhalb eines Monats gekündigt werden.

Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz (seit 01.01.2008 für Neuverträge bzw. 01.01.2009 für Bestandsverträge) muss die Prämie dann auch nur noch anteilig bezahlt werden.

Bislang war es so, dass die Prämie, trotz Kündigung, dem Versicherungsunternehmen bis zum 31.12. weiterhin bezahlt werden musste. Das Resultat war also eine doppelte Beitragszahlung.

Für jede Kündigung gilt:

Sie als Kunde sind in der Beweispflicht für die rechtzeitige Absendung der Kündigung (z. B. Einschreiben/Rückschein, Fax-Sendebeleg, aus dem das Kündigungsschreiben ersichtlich ist).

Maßgeblich sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherungsvertrags sowie der letzte aktuelle Versicherungsschein.