Kündigungsfristen im privaten Bereich
» Unfallversicherung
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In der Unfallversicherung kann der Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf eines Versicherungsjahres gekündigt werden.
Beispiel:
| Beginn des Vertrags: | 01.05.2008 |
| Ende Versicherungsjahr: | 01.05.2009 |
| Kündigungstermin: | spätestens 31.01. beim Versicherer eingehend! |
Bitte beachten Sie dabei die Mindestlaufzeit des Vertrages (1 – 3 Jahre).
Sonderkündigungsrecht:
Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Versicherungsgesellschaft für das nächste Versicherungsjahr eine Prämienanpassung vornimmt.
Kündigungsfrist: Innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung
kann außerordentlich gekündigt werden.
Wichtig:
Bevor Sie Ihre bestehende Unfallversicherung kündigen, müssen Sie unbedingt zuerst die Annahme Ihres Antrages bei der neuen Versicherung abwarten.
Da im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten sind, kann es bei diversen Vorerkrankungen zu einer Ablehnung des Antrages kommen.
Für jede Kündigung gilt:
Sie als Kunde sind in der Beweispflicht für die rechtzeitige Absendung der Kündigung (z. B. Einschreiben/Rückschein, Fax-Sendebeleg, aus dem das Kündigungsschreiben ersichtlich ist).
Maßgeblich sind immer die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihres Versicherungsvertrags sowie der letzte aktuelle Versicherungsschein.